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Management

 

                      Bayerwald               ®    
                                                     Hausverwaltung GmbH          
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Mietverwaltung

Eine reibungslose Abwicklung bei Wohnungskäufen
und Wohnungsverkäufen wird durch unser Büro ebenso

sichergestellt wie die Erfassung und
Abrechnung der Verbrauchswerte bei Mieterwechsel bzw. Neuvermietungen.

Unser Engagement - Ihre Entlastung

Auf Grund unseres langjährigen Einsatzes auf dem Gebiet der

Wohnungswirtschaft können wir die
Erlaubnis nach § 34c GewO
als
Wohnimmobilienverwalter vorweisen.

Energieausweise werden durch unser Büro erstellt und können
bei Wohnungsverkäufen bereits Kaufinteressenten vorgelegt werden.

Die Umsetzung der Trinkwasserverordnung gemäß § 14 TrinkwV
erfolgt durch Untersuchungen der Warmwasserversorgung auf

Legionellen gemäß DIN EN ISO 19458 bei allen erforderlichen
Wasserversorgungsanlagen, insbesondere die Meldung an das

zuständige
Gesundheitsamt.

Bei der Umsetzung der Heizkostenverordnung bieten wir
durch den Einbau von Wärmemengenzähler die gesetzlichen
Grundlagen gemäß § 12 Abs. (1) HeizkostenV gegenüber
Ihren Mietern zur Abrechnung der Kostenanteile.

Durch unser Engagement in Sachen Mietrecht und
Gesetzesänderungen bleiben wir für Sie laufend am Ball.

 

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